Die EU sucht Bibliothekspersonal in der Besoldungsgruppe AST 3
EPSO hat die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AST/158/26 am 6. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht (C/2026/4963). Damit werden Reservelisten für Assistenzkräfte der Besoldungsgruppe AST 3 in drei Fachgebieten erstellt, und das Fachgebiet 2 — Bibliothekswesen und Informationswissenschaft — sucht 243 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber. Die beiden anderen Fachgebiete sind Datenverarbeitung, Datenanalyse und Statistik (423) sowie Schriftgut- und Archivverwaltung (298). Sie können sich nur für eines bewerben.
Die Bewerbungsfrist endet am 11. November 2026 um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit; beworben wird über die EPSO-Seite zum Auswahlverfahren. Bis zur selben Frist muss eine gescannte Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses hochgeladen werden, alle übrigen Belege bis zum 11. März 2027 um 12.00 Uhr.
EPSO bewirbt das Verfahren als Suche nach „Fachleuten im Bereich Datenverwaltung“, ein Etikett, an dem Bibliothekarinnen und Bibliothekare leicht vorbeiscrollen. Das Fachgebiet 2 ist Bibliothekswesen im vollen Sinn: Anschaffung, Katalogisierung, Ausleihe, Auskunft, elektronische Ressourcen und kontrollierte Vokabulare.
Wer sich bewerben kann
Neben den allgemeinen Bedingungen — Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats und Besitz aller bürgerlichen Ehrenrechte, Erfüllung der Verpflichtungen aus den Wehrgesetzen, sittliche Anforderungen — müssen Sie bei Ablauf der Bewerbungsfrist eine von zwei Kombinationen erfüllen:
- Eine mindestens zweijährige postsekundäre Ausbildung in einem der genannten Bereiche, belegt durch einen Abschluss, plus drei Jahre einschlägige Berufserfahrung, die nach dem Abschluss erworben wurde. Die Anforderung gilt auch als erfüllt, wenn Sie nach einem Bachelor in einem beliebigen Fachgebiet einen Abschluss in einem der genannten Bereiche erworben haben (Postgraduiertenzertifikat, Master, Promotion), unabhängig von der Studiendauer.
- Einen sekundären Bildungsabschluss, der zum Besuch einer postsekundären Bildungsstätte berechtigt, plus sechs Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Die genannten Bereiche sind: Bibliothekswesen; Informationswissenschaft; Informationsmanagement; Dokumentationswissenschaft; Informationssysteme und Informatik; Medienwissenschaft; Buchwissenschaft und/oder Kulturerbeforschung.
Berufserfahrung ist nur dann einschlägig, wenn sie den Aufgabenfeldern des Fachgebiets 2 in Anhang II entspricht; eine weitere Liste anerkannter Bereiche wie beim Fachgebiet 1 gibt es nicht. Die Allgemeinen Vorschriften rechnen dann jede Stelle nach dem Anteil der relevanten Aufgaben an: bei mehr als 75 % zählt der gesamte Zeitraum, bei mehr als 50 % bis 75 % zählt er zu 75 %, bei 25 % bis 50 % zu 50 %, und unter 25 % zählt er nicht. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeiten im Vokabular von Anhang II.
Die Prüfungen — und die eine, die über Ihren Rang entscheidet
| Prüfung | Sprache | Fragen | Dauer | Erforderliche Mindestpunktzahl | Wofür die Punktzahl dient |
|---|---|---|---|---|---|
| Test zum sprachlogischen Denken | Sprache 1 | 20 | 35 Min. | 10/20 | Bestanden oder nicht |
| Test zum Zahlenverständnis | Sprache 1 | 10 | 20 Min. | 10/20 zusammen mit dem abstrakten Denken | Bestanden oder nicht |
| Test zum abstrakten Denken | Sprache 1 | 10 | 10 Min. | (zusammen) | Bestanden oder nicht |
| Fachbezogener Multiple-Choice-Test | Sprache 2 | 30 | 40 Min. | 15/30 | Rangfolge |
| Aufsatz zu EU-bezogenen Themen (EUFTE) | Sprache 2 | — | 40 Min. | 5/10 | Bestanden oder nicht |
Die Bekanntmachung legt die Reihenfolge der Bewertung fest: zuerst die Tests zum logischen Denken, dann der fachbezogene Multiple-Choice-Test für diejenigen, die diese bestanden haben, schließlich eine Rangfolge nach der Punktzahl im Multiple-Choice-Test. Die Aufsätze (EUFTE) werden nur für die Spitze dieser Rangfolge bewertet und die Zulassungsberechtigung nur dort geprüft, grundsätzlich für nicht mehr als das 1,5-Fache der Plätze — für das Fachgebiet 2 rund 364 Personen —, es sei denn, der Prüfungsausschuss erhöht die Zahl wegen punktgleicher Personen.
Zwei Details prägen die Vorbereitung. Der fachbezogene Multiple-Choice-Test läuft in Sprache 2, derjenigen, in der nur B2 verlangt wird. Und er lässt Ihnen 80 Sekunden pro Frage: genug, um eine Definition wiederzuerkennen, nicht genug, um sie herzuleiten.
Der Leitfaden zum fachbezogenen Multiple-Choice-Test und der EUFTE-Leitfaden erklären beide Formate; die Hürden beim logischen Denken beginnen mit dem sprachlogischen Denken.
Worauf sich der fachbezogene Multiple-Choice-Test stützt
Die Bekanntmachung veröffentlicht zwölf typische Aufgaben, keinen Lehrplan. Lesen Sie jede Aufgabe als Hinweis auf die Standards, mit denen eine Bibliothek sie erledigt. Die folgende Zuordnung ist unsere Vorbereitungshilfe, erstellt aus den öffentlichen Texten.
Katalogisierung, Klassifizierung und Normdatenkontrolle (Aufgaben 2 und 12)
IFLA Statement of International Cataloguing Principles (2016). Dreizehn allgemeine Prinzipien. Die Nutzerfreundlichkeit (convenience of the user) ist das wichtigste Prinzip; die Prinzipien 2.2 bis 2.13 stehen in keiner bestimmten Reihenfolge, und bei Konflikten wird die Interoperabilität höher gewichtet als die übrigen Prinzipien.
ISBD, konsolidierte Aktualisierung von 2021. Die Beschreibung ist in Bereiche gegliedert, die von 0 bis 8 nummeriert sind. Bereich 0 ist der Bereich für Inhaltsform und Medientyp; Bereich 1 umfasst Titel und Verantwortlichkeitsangabe; Bereich 8 Ressourcenkennung und Bezugsbedingungen. Jeder Bereich nach dem ersten in einem Absatz wird durch Punkt, Leerzeichen, Gedankenstrich, Leerzeichen eingeleitet.
IFLA Library Reference Model (LRM). Das Modell, das FRBR, FRAD und FRSAD zusammengeführt hat. Seine oberste Entität ist Res; darunter stehen Work (Werk), Expression, Manifestation, Item (Exemplar), Agent (mit Person und Collective Agent), Nomen, Place und Time-span — elf Entitäten, von LRM-E1 bis LRM-E11.
MARC 21 und BIBFRAME. Kennen Sie die Felder, auf die die meisten Fragen entfallen — 245 für die Titelangabe, 650 für die Sachschlagwort-Nebeneintragung (Thema). BIBFRAME 2.0, das Linked-Data-Modell der Library of Congress, gliedert die Beschreibung in drei grundlegende Abstraktionsebenen: Work, Instance und Item.
Dublin Core. Fünfzehn Elemente im ursprünglichen Elementsatz, standardisiert als ISO 15836-1:2017.
Kontrollierte Vokabulare. ANSI/NISO Z39.19 legt die Thesaurusrelationen fest: BT und NT (Oberbegriff und Unterbegriff, ein asymmetrisches reziprokes Paar), RT (verwandter Begriff, symmetrisch: RT in die eine Richtung, RT in die andere), USE und UF (der Eingangsbegriff verweist auf den bevorzugten). In SKOS, dem W3C-Modell zu ihrer Veröffentlichung, hat eine Ressource höchstens eine skos:prefLabel pro Sprachkennzeichen, und prefLabel, altLabel und hiddenLabel sind paarweise disjunkt. skos:broader ist nicht transitiv — dafür gibt es skos:broaderTransitive.
Systeme und Interoperabilität (Aufgabe 4)
Das Protokoll OAI-PMH (Version 2.0) kennt sechs Anfragen — GetRecord, Identify, ListIdentifiers, ListMetadataFormats, ListRecords, ListSets — und unqualifiziertes Dublin Core ist das verpflichtende Metadatenformat. KBART (Knowledge Bases and Related Tools), die empfohlene Praxis der NISO, regelt die Titellisten, die Link-Resolver und Discovery-Systeme speisen.
Elektronische Ressourcen, Lizenzen und Urheberrecht (Aufgaben 5 und 10)
Nutzungsstatistiken. In COUNTER Release 5.1 zeigt Total_Item_Requests die Gesamtaktivität, während Unique_Item_Requests eine plattformübergreifend vergleichbare Nutzung liefert, indem es den Aufblähungseffekt verringert, der entsteht, wenn ein HTML-Volltext automatisch angezeigt wird und die Nutzerin oder der Nutzer anschließend das PDF öffnet.
Verleih. Die Richtlinie 2006/115/EG erlaubt den Mitgliedstaaten, vom ausschließlichen Recht des öffentlichen Verleihens abzuweichen, sofern zumindest die Urheber eine Vergütung erhalten; die Mitgliedstaaten können bestimmte Gruppen von Einrichtungen von der Zahlung befreien (Artikel 6).
Vervielfältigungen durch Bibliotheken. Die Richtlinie 2001/29/EG erlaubt den Mitgliedstaaten, Ausnahmen vorzusehen für bestimmte Vervielfältigungshandlungen von öffentlich zugänglichen Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen oder Archiven, die keinen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgen (Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c), und für die Zugänglichmachung von Werken auf eigens hierfür eingerichteten Terminals in ihren Räumlichkeiten zu Zwecken der Forschung und privater Studien (Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe n).
Digitaler Binnenmarkt. Die Richtlinie (EU) 2019/790 fügt verpflichtende Ausnahmen hinzu, die jede Person, die sich in diesem Fachgebiet bewirbt, auseinanderhalten können sollte:
- Artikel 3 — Text und Data Mining zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung durch Forschungsorganisationen und Einrichtungen des Kulturerbes an Werken, zu denen sie rechtmäßig Zugang haben;
- Artikel 4 — Text und Data Mining durch jedermann, aber nur, wenn die Rechteinhaber die Nutzung nicht ausdrücklich vorbehalten haben, zum Beispiel mit maschinenlesbaren Mitteln bei online veröffentlichten Inhalten;
- Artikel 6 — Vervielfältigungen von Werken, die sich dauerhaft in den Sammlungen einer Einrichtung des Kulturerbes befinden, in jedem Format und auf jedem Medium, zum Zweck der Erhaltung.
Anschaffung, Bestand und Vergabe (Aufgaben 1 und 6)
Aufgabe 1 verlangt Anschaffungen „unter Einhaltung der Vergabevorschriften und der Finanzbestimmungen“. Für die EU-Organe ist das die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung), also die neu gefasste Haushaltsordnung. Das Bestandsmanagement folgt einer schriftlichen Strategie für den Bestandsaufbau (Aufgabe 6 sagt das ausdrücklich); die Guidelines for a Collection Development Policy Using the Conspectus Model der IFLA zeigen, wie man eine aufbaut.
Auskunft, Forschungsunterstützung und Innovation (Aufgaben 3, 7, 8, 9 und 11)
Das ACRL Framework for Information Literacy for Higher Education gliedert sich in sechs Frames, alphabetisch geordnet (nach den englischen Namen): Authority Is Constructed and Contextual; Information Creation as a Process; Information Has Value; Research as Inquiry; Scholarship as Conversation; Searching as Strategic Exploration. Für Literaturübersichten ist PRISMA 2020 eine Checkliste mit 27 Punkten (PRISMA-S erweitert sie um die Berichterstattung über die Recherche). Für aufkommende Technologien ist die eigene Strategie der Kommission ihre Mitteilung C(2024) 380 vom 24. Januar 2024, „Artificial Intelligence in the European Commission (AI@EC)“.
Fünf Paare, die sich ähneln
- LRM gegenüber BIBFRAME. Work–Expression–Manifestation–Item sind vier Ebenen; Work–Instance–Item bei BIBFRAME sind drei.
- Artikel 3 gegenüber Artikel 4 der Richtlinie 2019/790. Die Ausnahme für Forschungsorganisationen und Einrichtungen des Kulturerbes können Rechteinhaber nicht ausschließen; für alle anderen geht das durch einen ausdrücklichen Vorbehalt.
- Unique gegenüber Total Item Requests. Unique ist die vergleichbare Größe; Total zeigt die Aktivität.
- BT/NT gegenüber RT. Hierarchische Relationen sind asymmetrisch; assoziative sind symmetrisch.
- Das oberste Katalogisierungsprinzip. Zuerst kommt die Nutzerfreundlichkeit; die Interoperabilität gewinnt nur bei Konflikten zwischen den übrigen.
So bereiten Sie sich bis zu den Prüfungen vor
- Machen Sie aus Anhang II eine Leseliste, ein bis zwei Standards pro Aufgabe, wie oben.
- Lernen Sie Zahlen und Namen genau: dreizehn Prinzipien, Bereiche 0 bis 8, elf LRM-Entitäten, sechs Frames, 27 Punkte.
- Lesen Sie die Richtlinien in Ihrer Sprache 2. EUR-Lex veröffentlicht jeden Rechtsakt in allen Amtssprachen, und das ist die Sprache des Tests, der Ihre Rangfolge bestimmt.
- Lassen Sie sich nicht von einem Test zum logischen Denken vorzeitig aus dem Rennen werfen. Der verbale hat eine eigene Hürde von 10/20; Zahlenverständnis und abstraktes Denken teilen sich eine gemeinsame Hürde.
- Rufen Sie Ihr Bewerberkonto mindestens alle drei Kalendertage ab und halten Sie die E-Mail-Adresse Ihres EU-Login-Kontos bis zur Veröffentlichung der Reserveliste gültig.
Enthält eine Frage des fachbezogenen Multiple-Choice-Tests einen Fehler, reichen Sie innerhalb von 3 Kalendertagen ab dem Tag nach dem Test über Ihr Bewerberkonto eine Beschwerde ein; eine Überprüfung der Ergebnisse der Multiple-Choice-Tests lässt die Bekanntmachung nicht zu.
Dieselbe Bekanntmachung umfasst Datenverarbeitung, Datenanalyse und Statistik sowie Schriftgut- und Archivverwaltung. Zur AST-Laufbahn allgemein siehe unseren Leitfaden zu den AST-Auswahlverfahren.
Quellen
- Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AST/158/26 — ABl. C/2026/4963, 6.10.2026
- EPSO-Seite zum Auswahlverfahren
- IFLA Statement of International Cataloguing Principles (2016)
- IFLA Library Reference Model
- BIBFRAME 2.0 model overview
- SKOS Reference (W3C)
- Richtlinie (EU) 2019/790
- Richtlinie 2006/115/EG
- Richtlinie 2001/29/EG
Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungen, Bewertung und Fristen sind der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens entnommen. Die Zuordnung der Aufgaben zu Standards ist unsere Vorbereitungshilfe.
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Häufig gestellte Fragen
- Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/158/26 — ABl. C/2026/4963, 6.10.2026 →
- EPSO — Apply for the Data management competition (AST3) →
- IFLA — Statement of International Cataloguing Principles (ICP), 2016 →
- IFLA Library Reference Model (LRM) →
- Library of Congress — BIBFRAME 2.0 Model overview →
- W3C — SKOS Simple Knowledge Organization System Reference →
- Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt →
- Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums →
- Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft →



