EPSO/AD/430/26 · Künstliche Intelligenz · AD 8
EPSO-Fachtest Künstliche Intelligenz: 10 Fragen im Prüfungstempo
Der einzige Test, der die Bewerber in EPSO/AD/430/26 in eine Rangfolge bringt, ist ein Multiple-Choice-Test mit 30 Fragen zum Fachgebiet, 40 Minuten, in Ihrer zweiten Sprache. Hier sind 10 Fragen im selben Format und Tempo (80 Sekunden je Frage) zu den drei Aufgabenbereichen der Bekanntmachung: KI-Systeme bauen und betreiben, konforme und vertrauenswürdige KI sowie KI-Politik.
240 Stellen · Frist 13. Oktober 2026, 12:00 Uhr Brüssel · Mindestpunktzahl 15/30 und Rangfolge
Die 80-Sekunden-Uhr startet mit Ihrer ersten Antwort.
Ein Unternehmen will ein KI-System einsetzen, das aus Webcam-Aufnahmen die Emotionen seiner Beschäftigten ableitet, um deren Engagement während der Arbeitszeit zu messen. Nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ist das:
In welcher Sprache legt man welchen Test ab?
| Bewerbung | Eine der 24 Amtssprachen der EU |
|---|---|
| Tests zum logischen Denken (sprachlich, numerisch, abstrakt) | L1Ihre Sprache 1: eine der 24 Amtssprachen der EU, Mindestniveau C1 |
| Fachtest (30 Fragen, 40 Min.) | L2Ihre Sprache 2: eine andere der übrigen 23, Mindestniveau B2 |
| EUFTE-Aufsatz | L2Ihre Sprache 2 |
Sprache 1 und Sprache 2 geben Sie im Bewerbungsformular an, bis zum 13. Oktober. Quelle: Bekanntmachung EPSO/AD/430/26, ABl. C/2026/4668, Abschnitt 4.2.
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Die zehn Fragen, mit Antworten und Quellen
Dieselben zehn Fragen mit Antworten und Quellen, zum Lesen und für Suchmaschinen. Echte Fragen aus dem EU-now-Bestand, aus den amtlichen Texten geschrieben. Ohne Konto.
1. Ein Unternehmen will ein KI-System einsetzen, das aus Webcam-Aufnahmen die Emotionen seiner Beschäftigten ableitet, um deren Engagement während der Arbeitszeit zu messen. Nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ist das:
- A Zulässig als Hochrisiko-Anwendung nach Anhang III, vorbehaltlich einer Konformitätsbewertung und menschlicher Aufsicht.
- B Zulässig, wenn die Beschäftigten nach der DSGVO ausdrücklich einwilligen und die Personalvertretung angehört wird.
- C Verboten: Emotionen am Arbeitsplatz abzuleiten ist untersagt, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
- D Nur verboten, wenn die Aufnahmen auch zur biometrischen Fernidentifizierung der einzelnen Beschäftigten dienen.
Richtige Antwort: C
Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f der KI-Verordnung verbietet das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Verwendung von KI-Systemen zur Ableitung der Emotionen einer natürlichen Person am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, außer wenn das System aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen bestimmt ist. Engagement-Messung ist keines von beidem. Die Verbote des Artikels 5 gelten seit dem 2. Februar 2025. Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 113.
- A — Anhang III stuft Emotionserkennung nur dort als hochriskant ein, wo ihr Einsatz zulässig ist; am Arbeitsplatz verbietet sie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f.
- B — Weder eine Einwilligung nach der DSGVO noch die Anhörung der Personalvertretung hebt ein Verbot der KI-Verordnung auf.
- C — Richtig: am Arbeitsplatz verboten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
- D — Das Verbot hängt nicht von der biometrischen Identifizierung ab; es zielt auf die Emotionsableitung als solche.
2. Wann wird nach Artikel 51 der KI-Verordnung bei einem KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck vermutet, dass es Fähigkeiten mit hoher Wirkkraft hat und damit ein systemisches Risiko birgt?
- A Wenn es mehr als eine Milliarde Parameter hat und ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben kompetent erfüllen kann.
- B Wenn der kumulierte Rechenaufwand für sein Training, gemessen in Gleitkommaoperationen, 10^25 übersteigt.
- C Wenn es mehr als 10 000 gewerblichen Nutzern in der Union angeboten wird, auch wenn es mit geringem Rechenaufwand trainiert wurde.
- D Nur wenn das KI-Gremium es mit Zweidrittelmehrheit benennt, nach einer qualifizierten Warnung des wissenschaftlichen Gremiums.
Richtige Antwort: B
Artikel 51 Absatz 2 der KI-Verordnung vermutet Fähigkeiten mit hoher Wirkkraft, wenn der kumulierte Trainingsrechenaufwand, gemessen in Gleitkommaoperationen, 10^25 übersteigt. Die Kommission kann die Schwellenwerte durch delegierte Rechtsakte anpassen und ein Modell anhand der Kriterien des Anhangs XIII benennen. Anbieter solcher Modelle tragen die zusätzlichen Pflichten des Artikels 55 (Bewertung, Angriffstests, Vorfallmeldung, Cybersicherheit). Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 51 und 55.
- A — Allgemeinheit macht ein Modell zu einem Modell mit allgemeinem Verwendungszweck; die Vermutung eines systemischen Risikos stützt sich auf den Trainingsrechenaufwand, nicht auf die Parameterzahl.
- B — Richtig: mehr als 10^25 FLOP kumulierter Trainingsrechenaufwand.
- C — Die Reichweite ist ein Kriterium des Anhangs XIII, das die Kommission bei der Benennung eines Modells abwägt; sie löst die Vermutung des Artikels 51 Absatz 2 nicht aus.
- D — Die Benennung ist eine Entscheidung der Kommission, von Amts wegen oder nach einer qualifizierten Warnung des wissenschaftlichen Gremiums; das KI-Gremium stimmt darüber nicht ab.
3. Die Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI) hat den Zeitplan der KI-Verordnung geändert. Ab wann gelten die Anforderungen des Kapitels III Abschnitte 1 bis 3 für ein Hochrisiko-KI-System nach Anhang III, etwa ein Rekrutierungswerkzeug?
- A Ab dem 2. August 2026, dem ursprünglichen Datum, das der Omnibus für Anhang-III-Systeme unverändert ließ.
- B Ab dem 2. Februar 2025, zusammen mit den verbotenen Praktiken und der Pflicht zur KI-Kompetenz.
- C Ab dem 2. August 2028 für alle Hochrisiko-Systeme, ob sie unter Anhang III oder unter Anhang I fallen.
- D Ab dem 2. Dezember 2027; in Produkte nach Anhang I eingebettete Systeme folgen am 2. August 2028.
Richtige Antwort: D
Der Digital Omnibus zur KI ersetzt das Geltungsdatum von Kapitel III Abschnitte 1, 2 und 3 (außer Artikel 6 Absatz 5) durch den 2. Dezember 2027 für KI-Systeme, die nach Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III als hochriskant eingestuft sind, und den 2. August 2028 für die nach Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I eingestuften. Verbotene Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht gelten seit dem 2. Februar 2025. Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung des Artikels 113 der Verordnung (EU) 2024/1689.
- A — Der 2. August 2026 war das ursprüngliche Datum; der Omnibus hat es verschoben.
- B — Februar 2025 ist das Datum der Kapitel I und II (Verbote, KI-Kompetenz), nicht der Hochrisiko-Anforderungen.
- C — 2028 gilt nur für in Produkte nach Anhang I eingebettete Systeme.
- D — Richtig: 2. Dezember 2027 (Anhang III) und 2. August 2028 (Anhang I).
4. Ein Ministerium nutzt ein generatives KI-System, um ein realistisches Video eines Sprechers zu erzeugen, der eine Erklärung verliest, und einen Chatbot zur Beantwortung von Bürgeranfragen. Welche Pflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung gelten, und für wen?
- A Der Anbieter muss Ausgaben als KI-generiert kennzeichnen, das Ministerium den Deepfake offenlegen, und Chatbot-Nutzer müssen erfahren, dass es eine KI ist.
- B Das Ministerium muss beide Systeme in der EU-Datenbank für Hochrisiko-KI registrieren und eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen.
- C Es gilt keine Pflicht, weil Behörden, die mit Bürgerinnen und Bürgern kommunizieren, von den Transparenzpflichten des Artikels 50 ausgenommen sind.
- D Das Ministerium muss die Einwilligung des Sprechers nach der DSGVO einholen und den Chatbot kennzeichnen; der Anbieter des generativen Systems hat keine eigene Pflicht.
Richtige Antwort: A
Artikel 50 verteilt die Pflichten nach Rolle: Anbieter von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen sicherstellen, dass die Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt erkennbar sind; Betreiber von Deepfakes müssen offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde; und Anbieter müssen sicherstellen, dass Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden, sofern es nicht offensichtlich ist. Die Leitlinien der Kommission und der Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte (2026) konkretisieren diese Pflichten, die seit dem 2. August 2026 gelten. Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50.
- A — Richtig: Kennzeichnung (Anbieter), Deepfake-Offenlegung (Betreiber), Chatbot-Hinweis.
- B — Die Registrierung in der EU-Datenbank und die Grundrechte-Folgenabschätzung sind Hochrisiko-Pflichten, keine Transparenzpflichten des Artikels 50.
- C — Artikel 50 kennt keine Ausnahme für Behörden.
- D — Die Einwilligung ist eine Datenschutzfrage, und Artikel 50 Absatz 2 legt dem Anbieter des generativen Systems eine Kennzeichnungspflicht auf.
5. Was verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung seit dem Digital Omnibus zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) von einer Organisation, die KI-Systeme betreibt?
- A Jeden Beschäftigten, der KI nutzt, spätestens bis zum 2. August 2026 über ein akkreditiertes Schulungsprogramm zertifizieren zu lassen.
- B Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz des befassten Personals fördern, ohne ein Niveau für jede Person zu garantieren.
- C Sicherzustellen, dass jedes mit KI-Systemen befasste Personalmitglied ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz erreicht und hält.
- D Vorerst nichts: Artikel 4 gilt erst zusammen mit den Hochrisiko-Anforderungen, ab dem 2. Dezember 2027.
Richtige Antwort: B
Der Digital Omnibus zur KI hat Artikel 4 ersetzt: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie des Verwendungskontexts. Die Pflicht verlangt nicht, ein bestimmtes Maß an KI-Kompetenz einer einzelnen Person zu garantieren; die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen diese Bemühungen unterstützen, insbesondere die von KMU. Artikel 4 steht in Kapitel I, das seit dem 2. Februar 2025 gilt. Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4 und 113, geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1744.
- A — Weder eine Zertifizierung noch ein akkreditiertes Programm ist vorgeschrieben; die Maßnahmen richten sich nach dem Personal und dem Verwendungskontext.
- B — Richtig: fördernde Maßnahmen, ohne dass für eine einzelne Person ein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss.
- C — Das war der ursprüngliche Wortlaut von 2024 (ein ausreichendes Maß); der Omnibus hat ihn durch eine Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz ersetzt.
- D — Artikel 4 steht in Kapitel I, das seit Februar 2025 gilt, unabhängig vom Hochrisiko-Zeitplan.
6. Die Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI der Hochrangigen Expertengruppe (2019) nennen sieben Kernanforderungen. Welche Zusammenstellung ist richtig?
- A Vorrang menschlichen Handelns und menschliche Aufsicht; technische Robustheit und Sicherheit; Privatsphäre und Datenqualitätsmanagement; Transparenz; Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness; gesellschaftliches und ökologisches Wohlergehen; Rechenschaftspflicht.
- B Achtung der menschlichen Autonomie; Schadensverhütung; Fairness; Erklärbarkeit; Rechtmäßigkeit; Einhaltung ethischer Grundsätze und Werte; technische und soziale Robustheit.
- C Valide und zuverlässig; sicher; geschützt und resilient; rechenschaftspflichtig und transparent; erklärbar und interpretierbar; datenschutzfreundlich; fair, mit beherrschten schädlichen Verzerrungen.
- D Risikomanagementsystem; Daten und Daten-Governance; technische Dokumentation; Aufzeichnungspflichten; Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber; menschliche Aufsicht; Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.
Richtige Antwort: A
Die Leitlinien leiten aus den Grundsätzen der Achtung der menschlichen Autonomie, der Schadensverhütung, der Fairness und der Erklärbarkeit sieben Anforderungen ab: Vorrang menschlichen Handelns und menschliche Aufsicht; technische Robustheit und Sicherheit; Privatsphäre und Datenqualitätsmanagement; Transparenz; Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness; gesellschaftliches und ökologisches Wohlergehen; Rechenschaftspflicht. ALTAI (2020) macht daraus eine Selbstbewertungsliste. Quelle: HEG-KI, Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI, Kapitel II.
- A — Richtig: die sieben Anforderungen der Expertengruppe.
- B — Das sind die vier ethischen Grundsätze und die drei Komponenten vertrauenswürdiger KI (rechtmäßig, ethisch, robust), aus denen die sieben Anforderungen abgeleitet werden.
- C — Das sind die sieben Merkmale vertrauenswürdiger KI im NIST AI RMF 1.0, einem anderen Rahmenwerk.
- D — Das sind die Überschriften der Hochrisiko-Anforderungen der KI-Verordnung, Artikel 9 bis 15 (Kapitel III Abschnitt 2).
7. Wie verhalten sich die Kernfunktionen im NIST AI Risk Management Framework 1.0 zueinander?
- A Sieben aus den EU-Ethik-Leitlinien übernommene Anforderungen, nacheinander in einer festen Reihenfolge angewandt.
- B Sechs Funktionen — Govern, Identify, Protect, Detect, Respond und Recover — auf KI-Systeme angewandt.
- C Drei aufeinanderfolgende Phasen — Entwurf, Einsatz und Außerbetriebnahme — jeweils mit Pflichtaudit.
- D Vier Funktionen — Govern, Map, Measure und Manage — wobei Govern die anderen drei querschnittlich durchzieht.
Richtige Antwort: D
Der Kern des Rahmenwerks ordnet die Risikomanagementaktivitäten vier Funktionen zu: Govern, Map, Measure und Manage. Governance ist als Querschnittsfunktion angelegt, die die drei anderen informiert und durchdringt; die Funktionen bilden keine feste Abfolge. Das Profil für generative KI (NIST AI 600-1) ergänzt GenAI-spezifische Risiken und Maßnahmen auf derselben Struktur. Quelle: NIST AI 100-1, Abschnitt 5.
- A — Die sieben Anforderungen stammen von der EU-Expertengruppe, einem anderen Rahmenwerk.
- B — Diese sechs sind die Funktionen des Cybersecurity Framework 2.0.
- C — Das Rahmenwerk ist nach Funktionen organisiert, nicht nach auditpflichtigen Phasen.
- D — Richtig: vier Funktionen, Govern querschnittlich.
8. Wann kann nach der Stellungnahme 28/2024 des EDSA ein mit personenbezogenen Daten trainiertes KI-Modell als anonym gelten, und wie muss ein Verantwortlicher das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage für das Training begründen?
- A Jedes Modell ist nach Abschluss des Trainings anonym, weil Gewichte keine personenbezogenen Daten sind; das berechtigte Interesse gilt dann für wissenschaftliche Forschung automatisch.
- B Ein Modell ist anonym, wenn die Trainingsdaten vor der Nutzung pseudonymisiert wurden, und die Einwilligung jeder betroffenen Person ist die einzige gültige Rechtsgrundlage für das Training.
- C Anonymität wird im Einzelfall danach beurteilt, wie leicht sich personenbezogene Daten extrahieren oder abfragen lassen; das berechtigte Interesse erfordert den dreistufigen Test.
- D Die Anonymität wird vom Büro für KI nach der KI-Verordnung zertifiziert, und ist das Modell zertifiziert, fällt sein Training vollständig aus der DSGVO heraus.
Richtige Antwort: C
Die Stellungnahme hält fest, dass mit personenbezogenen Daten trainierte KI-Modelle nicht in allen Fällen als anonym gelten können: Anonymitätsbehauptungen sind im Einzelfall zu prüfen, mit Blick auf die Wahrscheinlichkeit der direkten Extraktion personenbezogener Daten aus dem Modell und ihrer Gewinnung durch Abfragen. Für das berechtigte Interesse erinnert sie an den dreistufigen Test: das berechtigte Interesse ermitteln, die Erforderlichkeit der Verarbeitung prüfen und gegen die Interessen und Rechte der betroffenen Personen abwägen. Quelle: Stellungnahme 28/2024 des EDSA vom 17. Dezember 2024.
- A — Weder automatische Anonymität noch automatisches berechtigtes Interesse finden sich in der Stellungnahme.
- B — Pseudonymisierung ist keine Anonymisierung, und die Einwilligung ist nicht die einzige Grundlage.
- C — Richtig: Anonymität im Einzelfall und dreistufiger Test.
- D — Das Büro für KI zertifiziert keine Anonymität; die DSGVO gilt für das Training mit personenbezogenen Daten.
9. Ein Assistent mit Retrieval-Augmented Generation (RAG) liest Dokumente aus einem freigegebenen Laufwerk, um Fragen des Personals zu beantworten. Ein Angreifer platziert ein Dokument mit versteckten Anweisungen, die der Assistent später befolgt. Welche Risikokategorien der OWASP Top 10 für LLM-Anwendungen 2025 zeigt dieses Szenario?
- A Indirekte Prompt Injection über abgerufene Inhalte sowie Schwächen von Vektoren und Embeddings in der RAG-Pipeline.
- B Modelldiebstahl und Denial of Service, da das platzierte Dokument dem Angreifer erlaubt, das Modell zu kopieren und zu überlasten.
- C Nur eine DSGVO-Datenschutzverletzung, die der Datenschutzbeauftragte behandelt, außerhalb der Anwendungssicherheit.
- D Daten- und Modellvergiftung, da das platzierte Dokument beim Abruf in die Gewichte des Modells übernommen wird.
Richtige Antwort: A
OWASP führt Prompt Injection als LLM01:2025, einschließlich der indirekten Injektion, bei der Anweisungen über vom Modell verarbeitete Inhalte eintreffen, und Schwächen von Vektoren und Embeddings als LLM08:2025 für Risiken in Pipelines mit Retrieval-Augmented Generation. Abgerufene Inhalte verändern die Modellgewichte nicht, es handelt sich also nicht um Trainingsdatenvergiftung. NIST AI 100-2 (2025) trifft dieselbe Unterscheidung zwischen Angriffen zur Inferenz- und zur Trainingszeit. Quelle: OWASP Top 10 for LLM Applications 2025; NIST AI 100-2e2025.
- A — Richtig: indirekte Prompt Injection plus Vektor-/Embedding-Schwächen des RAG.
- B — Im Szenario wird nichts gestohlen oder überlastet.
- C — Es kann auch ein Datenschutzproblem sein, aber die Sicherheitskategorien gelten weiterhin.
- D — Vergiftung zielt auf Trainings- oder Feinabstimmungsdaten; ein abgerufenes Dokument wirkt zur Inferenzzeit und ändert die Gewichte nicht.
10. Welches Paar von Maßnahmen ist den KI-Politikdokumenten der Kommission von 2025 richtig zugeordnet?
- A Beides sind Empfehlungen des Rates von 2024, zu KI-Kompetenzen in Schulen und zu KI in der öffentlichen Verwaltung.
- B Aktionsplan „KI-Kontinent“: das Verbot der Emotionserkennung; Apply-AI-Strategie: der Schwellenwert von 10^25 FLOP für Modelle mit systemischem Risiko.
- C Aktionsplan „KI-Kontinent“: Einrichtung des Büros für KI; Apply-AI-Strategie: der Praxisleitfaden für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
- D Aktionsplan „KI-Kontinent“: KI-Fabriken und KI-Gigafabriken; Apply-AI-Strategie: eine „AI first“-Politik auf Basis europäischer Lösungen.
Richtige Antwort: D
Der Aktionsplan „KI-Kontinent“ vom 9. April 2025 will die öffentliche KI-Infrastruktur ausbauen, das Netz der KI-Fabriken stärken und am CERN-Modell orientierte KI-Gigafabriken aufbauen, ergänzt um Maßnahmen zu Daten, Kompetenzen und Einführung. Die Apply-AI-Strategie vom 8. Oktober 2025 fördert eine „AI first“-Politik, damit Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auf europäischen Lösungen aufbauende KI integrieren. Die Verbote, der FLOP-Schwellenwert, das Büro für KI und der Praxisleitfaden gehören zum Rahmen der KI-Verordnung. Quelle: COM(2025) 165 final; COM(2025) 723 final.
- A — Beides sind Mitteilungen der Kommission von 2025, keine Empfehlungen des Rates.
- B — Das sind Bestimmungen der KI-Verordnung, keine politischen Mitteilungen.
- C — Das Büro für KI wurde 2024 durch Kommissionsbeschluss eingerichtet, und der Praxisleitfaden ist ein Instrument der KI-Verordnung.
- D — Richtig: KI-Fabriken und Gigafabriken; „AI first“.
Jede Erklärung nennt den amtlichen Text, aus dem sie stammt: die Bekanntmachung C/2026/4668 und die im Leitfaden zum Fachgebiet aufgeführten Verordnungen sowie NIST- und ENISA-Veröffentlichungen.