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Laut Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union beschreibt das folgende korrekt den Verfahrensablauf für die Abschluss eines Abzugsvertrages und die Erweiterung der Abzugsdauer? A Ein Mitgliedstaat teilt seine Absicht zur Austrittserklärung dem Rat der Europäischen Union mit, und gemäß der vor-Lissabon-Praxis treten die Verträge unmittelbar nach Erklärung außer Kraft, ohne jegliche Möglichkeit einer Verlängerung. B Der Europäische Rat schließt den Vertrag durch Konsens ab, und jede Verlängerung des Abzugstermins erfordert eine qualifizierte Mehrheitsabstimmung im Rat. C Der Rat schließt den Vertrag einstimmig nach Beratung mit dem Europäischen Parlament ab, und die beidenjährige Frist wird automatisch um ein Jahr verlängert, es sei denn, ein Mitgliedstaat widerspricht. D Der Rat schließt den Vertrag durch eine qualifizierte Mehrheit ab, nachdem er das Einverständnis des Europäischen Parlaments erhalten hat, und die beidenjährige Frist kann nur verlängert werden, wenn der Europäische Rat einstimmig entscheidet und mit dem betroffenen Mitgliedstaat übereinstimmt.
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