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Im Rahmen des gewöhnlichen Gesetzgebungsverfahrens beschreibt welche der folgenden Optionen korrekt die Zusammensetzung und die Abstimmungsvoraussetzungen für das Erzielen einer Einigung im Vermittlungsausschuss? A Es besteht aus einer gleich großen Anzahl von Mitgliedern des Rates und des Parlaments, und es muss durch eine qualifizierte Mehrheit nach Artikel 48 TEU zu einem Vergleich kommen. B Es besteht aus Vertretern der Europäischen Kommission und des Rates, und es muss durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss zu einer Einigung gelangen. C Es besteht aus einer gleich großen Anzahl von Vertretern des Rates und Mitgliedern des Europäischen Parlaments, und es muss durch eine qualifizierte Mehrheit des Rates oder ihrer Vertreter und eine Mehrheit der Parlamentarier zu einer Einigung kommen. D Es besteht aus einer gleich großen Anzahl von Mitgliedern des Rates und des Parlaments, aber es muss durch Einmütigkeit innerhalb von vier Wochen nach seiner Zusammenrufung zu einer Einigung gelangen.
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