Home › Practice › EU Knowledge EU Knowledge Very Easy
Im Einklang mit Artikel 27 der Charta der Grundrechte, wie wird das Auskunftsrecht und die Beratung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens gewährleistet? A Die Europäische Kommission muss direkt sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fällen über Informationen und Beratungen informiert werden, unabhängig von nationalen Gesetzen und Praktiken. B Gemäß der Gemeinschaftscharta des Grundrechts auf soziale Rechte aus dem Jahr 1989 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig konsultiert werden ohne die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, durch nationales Recht Bedingungen festzulegen. C Nach Artikel 31 der Charta hat jede Arbeitnehmerin oder jeder Arbeitnehmer ein unbedingtes Auskunftsrecht und Beratungsrechthin innerhalb des Unternehmens als wesentlicher Bestandteil faireer Arbeitsverhältnisse. D Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre Vertretungen müssen auf angemessenen Ebenen rechtzeitig über Informationen und Beratungen informiert werden in den Fällen und unter den Bedingungen, die durch Unionsgesetzgebung und nationales Recht und Praktiken festgelegt sind.
Select an option first More EU Knowledge questions