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Laut Artikel 27(3) des Vertrags über die Europäische Union beschreibt welche der folgenden Aussagen korrekt die Zusammensetzung und Gründung des Europäischen Auswärtigen Dienstes? A Er wird durch Artikel 221 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gegründet, der vorschreibt, dass Delegationen unabhängig unter der Autorität des Präsidenten der Kommission handeln. B Er besteht aus Beamten des Europäischen Parlaments und nationaler diplomatischer Dienste, wobei seine Organisation durch eine Kommissionsentscheidung festgelegt wird. C Er wurde 2009 durch den Vertrag von Lissabon als dauerhafte Einrichtung geschaffen, die bestehende Abteilungen ablösend, mit Personal, das direkt vom Hohe Vertreter ohne nationale Zweckversetzung eingestellt wird. D Er besteht aus Beamten relevanter Abteilungen des Generalgeheimtutors des Rates und der Kommission sowie von Personal, das von nationalen diplomatischen Diensten zweckversetzt wurde, wobei seine Organisation durch eine Ratentscheidung festgelegt wird.
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