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Laut Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, welche korrekte Prozedur gibt es für einen Mitgliedstaat, um sich aus der Union zurückzuziehen? A Der Mitgliedstaat informiert den Europäischen Rat von seiner Absicht; das Abzugsergebnis wird durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit abgeschlossen nach Erhaltung des Einverständnisses des Europäischen Parlaments, und die Verträge treten zwei Jahre nach der Mitteilung außer Kraft, es sei denn, sie werden einstimmig vom Europäischen Rat verlängert im Einklang mit dem Mitgliedstaat. B Die Verträge treten ein Jahr nach der Mitteilung gemäß Absatz 2 außer Kraft, es sei denn, der Europäische Rat entscheidet einstimmig, diese Periode zu verlängern. C Der Mitgliedstaat informiert den Rat von seiner Absicht, und das Abzugsergebnis wird durch die Europäische Kommission mit einfacher Mehrheit ausgehandelt und abgeschlossen. D Das Abzugsergebnis wird durch den Rat einstimmig abgeschlossen nach Erhaltung des Einverständnisses des Europäischen Parlaments, und die Verträge treten zwei Jahre nach der Mitteilung außer Kraft, es sei denn, sie werden mit einer qualifizierten Mehrheitsentscheidung des Europäischen Rates verlängert.
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