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Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union beschreibt welche der folgenden Aussagen korrekt die Rolle der Kommission in den legislativen Verfahrensabläufen und ihre Amtszeit? A Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre, und Gesetzgebungsvorschriften können nur auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission verabschiedet werden; diese Regel widerspiegelt die vor dem Vertrag von Lissabon geltende Anordnung gemäß Artikel 250 TFEU, der eine gemeinsame Initiativrecht erforderte. B Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre, und Unionsgesetzgebungsvorschriften können nur auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission verabschiedet werden, es sei denn, die Verträge bestimmen etwas anderes. C Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre, und Gesetzgebungsvorschriften können nur auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission verabschiedet werden nachdem eine vorherige Meinung des Gerichtshofs eingeholt wurde. D Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre, und der Europäische Rat kann Gesetzgebungsvorschriften auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission verabschieden, es sei denn, die Verträge bestimmen etwas anderes.
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