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Laut Artikel 47 der Charta der Grundrechte beschreibt das folgende korrekt das Recht auf wirksame Beschwerde und ein faires Verfahren innerhalb der Union? A Jeder, dessen durch die Rechtsakte der Europäischen Union geschützte Rechte und Freiheiten verletzt werden, hat das Recht auf eine wirksame Beschwerde vor einem Gericht mit Armenrecht bei Bedarf für Personen ohne ausreichende Ressourcen. B Das Recht zur Beratung, Verteidigung und Vertretung ist ausschließlich durch Artikel 67 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt, der den gemeinsamen Asyl- und Einwanderungsbesitzstand festlegt. C Im Rahmen vor dem Verfassungsvertrag bestand das Armenrecht automatisch für alle Prozessbeteiligten unabhängig von ihren finanziellen Mitteln zur Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zum Rechtsschutz. D Die Europäische Kommission ist verantwortlich dafür, dass allen Individuen ein öffentliches und fairenes Verfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor einem unabhängigen Gericht zuteil wird, das gemäß dem Gesetz zuvor eingerichtet wurde.
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