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Nach Artikel 267 TFEU beschreibt welche der folgenden Aussagen korrekt die Zuständigkeit und Verfahrensvorschriften für Vorabentscheidungen durch den Gerichtshof der Europäischen Union? A Das Europäische Parlament ist befugt, auf Anfrage von nationalen Gerichten bindende Vorabentscheidungen über die Auslegung des Unionsrechts zu erlassen. B Gerichte oder Tribunale eines Mitgliedstaats, gegen deren Entscheidungen nach dem nationalen Recht kein gerichtlicher Rechtsbehelf besteht, sind verpflichtet, Fragen zur Auslegung von Unionserlassen an das Gericht zu stellen. C Staatliche Gerichte können Fragen an den Gerichtshof richten, der antwortet in Form einer nicht bindenden Beratungsentscheidung, um eine einheitliche Auslegung sicherzustellen. D Nach Artikel 279 TFEU hat das Gericht die Zuständigkeit, Vorabentscheidungen zu erlassen bezüglich der Auslegung der Verträge und der Gültigkeit von Unionserlassen.
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