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Laut Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union beschreibt welche der folgenden Aussagen korrekt die Meldepflicht und den Standardzeitplan für das Ende der Vertragserfüllung bei einer Ablösung? A Der Mitgliedstaat muss dem Rat der Europäischen Union eine Mitteilung übermitteln, der danach unter Berücksichtigung des Einverständnisses des Europäischen Parlaments die Abtrennungsvereinbarung einstimmig abschließt. B Vor dem Vertrag von Lissabon war das Austrittsverfahren durch Artikel 352 TFEU als Flexibilitätspartikel geregelt, der den Rat zur Einhelligkeit verpflichtete und dieser Prozess bleibt die primäre rechtliche Grundlage für eine Abtrennung, wenn Artikel 50 nicht verwendet wird. C Der Mitgliedstaat muss dem Europäischen Rat seine Absicht mitteilen, und die Verträge treten zwei Jahre nach dieser Mitteilung außer Kraft, es sei denn, der Europäische Rat, in Einvernehmen mit dem betreffenden Mitgliedstaat, beschließt einstimmig, den Zeitraum zu verlängern. D Die Verträge treten zwei Jahre nach der Mitteilung außer Kraft, es sei denn, der Rat, handelnd mit qualifizierter Mehrheit und in Einvernehmen mit dem betreffenden Mitgliedstaat, beschließt, diesen Zeitraum zu verlängern.
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