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Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union wird die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments bestimmt und welche numerischen Grenzen gelten für die Sitzverteilung pro Mitgliedstaat? A Der Europäische Rat setzt die Zusammensetzung einstimmig auf Initiative des Parlaments und mit dessen Einwilligung fest, wobei er degressive Proportionalität gewährleistet, mindestens sechs Sitze pro Mitgliedstaat und höchstens neunundneunzig Sitze. B Der Rat der Europäischen Union bestimmt die Sitzverteilung durch qualifizierte Mehrheitsabstimmung unter Berücksichtigung strenger Proportionalität basierend auf Bevölkerungsgröße. C Das Europäische Parlament wählt seine eigene Zusammensetzung durch eine interne Resolution, die ein Drittel-Mehrheit seiner Mitglieder erfordert. D Gemäß dem Wahlgesetz von 1976 ist jedem Mitgliedstaat genau siebzig Sitze zugesichert, um eine gleichmäßige Repräsentation unabhängig von der Bevölkerungsgröße zu gewährleisten.
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