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Welche Aussage unterscheidet gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union korrekt den operativen Anwendungsbereich des Europäischen Systems der Zentralbanken vom Eurosystem und definiert zutreffend das Mandat, die Rechtsstellung und die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank? A Artikel 127 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährt der Europäischen Zentralbank die ausschließliche Befugnis, die Ausgabe des Euro zu genehmigen, und verleiht ihr die Rechtspersönlichkeit, während das EZB-System die allgemeinen Wirtschaftspolitikmaßnahmen der Union unterstützt, ohne dass dies den Zielvorgabe der Preisstabilität entgegensteht. B Das Eurosystem, bestehend aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, führt die Geldpolitik der Union durch, und die EZB, die Rechtspersönlichkeit besitzt, ist bei der Ausübung ihrer Befugnisse und bei der Verwaltung ihrer Finanzen unabhängig, wobei die Preisstabilität ihr primäres Ziel ist. C Gemäß Artikel 105 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bilden die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken das Eurosystem, das die Geldpolitik der Union durchführt, und die EZB ist bei der Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig. D Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), bestehend aus der EZB und den nationalen Zentralbanken aller Mitgliedstaaten, definiert und setzt die Geldpolitik der Union um, und die EZB übt ihre Unabhängigkeit unter der Aufsicht des Europäischen Parlaments aus.
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