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Laut Artikel 27(3) TEU beschreibt eine der folgenden Optionen korrekt die Zusammensetzung und den Aufstellungsverfahren des Europäischen Auswärtigen Dienstes? A Er wurde durch das Verfassungsentwurf als Amt eines EU-Außenministers gegründet und besteht nur aus Beamten des Außenbeziehungsdezernats der Ratsgemeinschaft, ohne dass Mitarbeiter der Kommission daran beteiligt sind. B Es wird durch eine Entscheidung des Europäischen Rates gegründet und besteht aus Beamten der diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten, die unabhängig von den Außenbeziehungsdezernaten der Kommission arbeiten. C Gemäß Artikel 221 TFEU soll der EEAS die Union in Drittländern vertreten und unter der Autorität des Hochverräters stehen, unabhängig von den diplomatischen Missionen der Mitgliedstaaten. D Es besteht aus Beamten relevanter Abteilungen des Generalsekretariats des Rates und der Kommission sowie von im Wehrdienst stehenden Mitarbeitern nationaler diplomatischer Dienste, arbeitet in Zusammenarbeit mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten und seine Organisation wird durch eine Entscheidung des Rates festgelegt.
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