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Laut Artikel 47 der Charta der Grundrechte beschreibt das nachstehende korrekt den Umfang und die Verfahrensgarantien für Personen, die auf Rechtsschutz gemäß Unionrecht Anspruch erheben? A Die Verfahrensabläufe sind aus Artikel 19(1) TEU abgeleitet, der verlangt, dass nationale Parlamente ihre nationalen Gerichtsnominierungsverfahren auf Einhaltung von EU-Verpflichtungen prüfen. B Das Recht wird hauptsächlich durch die Europäische Kommission gewahrt, die gegen Mitgliedstaaten Verstöße verfolgen kann, wenn diese nicht rechtliche Unterstützung für Personen ohne ausreichende Ressourcen garantieren. C Das Recht gilt für jede Person, deren von der Union garantierte Rechte verletzt wurden und sichergestellt wird, dass sie eine faire und öffentliche Verhandlung innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht genießen, das gemäß dem Gesetz zuvor eingerichtet wurde. D Die Garantie gilt nur für Verfahren, die nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eingeleitet wurden und schließt alle administrativen oder gerichtlichen Streitigkeiten aus, die im rechtlichen Rahmen vor dem Vertrag von Lissabon entstanden sind.
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