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Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union, welche der folgenden Aussagen beschreibt zutreffend die Zusammensetzung und die Regeln für die Sitzverteilung im Europäischen Parlament? A Der Rat bestimmt die Sitzverteilung durch qualifizierte Mehrheit, wobei sichergestellt wird, dass kein Mitgliedstaat weniger als zehn oder mehr als achtundachtzig Sitze erhält. B Im Anschluss an die Reformen des Vertrags von Lissabon von 2009 ist jedem Mitgliedstaat ein Minimum von acht und ein Maximum von neunzig Sitzen garantiert, die durch ein festes proportionales System ohne degressive Anpassung verteilt werden. C Der Europäische Rat legt in Zusammenarbeit mit der Kommission die Zusammensetzung des Parlaments im Konsens fest und garantiert jedem Mitgliedstaat unabhängig von der Bevölkerungsgröße genau zwölf Sitze. D Das Parlament setzt sich aus Vertretern der Unionsbürger zusammen, deren Zahl 750 zuzüglich des Präsidenten nicht übersteigt; die Vertretung erfolgt nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität mit einem Minimum von sechs Mitgliedern pro Mitgliedstaat und einem Maximum von neunundneunzig Sitzen pro Staat.
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