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Welche der folgenden Aussagen beschreibt gemäß Artikel 228 AEUV zutreffend das prozessuale Ergebnis, wenn der Europäische Bürgerbeauftragte einen Fall von Fehlverwaltung feststellt? A Der Bürgerbeauftragter leitet die Angelegenheit an das betroffene Organ weiter, das innerhalb von drei Monaten seine Stellungnahme abzugeben hat, und übermittelt anschließend einen Bericht an das Europäische Parlament. B Die Beschwerde wird an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen, der als entscheidende Instanz fungiert und ein bindendes Urteil zur Fehlverwaltung erlässt. C Gemäß Artikel 227 AEUV ermöglicht das Petitionsrecht dem Europäischen Parlament, den als fehlerhaft eingestuften Verwaltungsakt direkt aufzuheben. D Der Bürgerbeauftragte ist verpflichtet, einen Bericht an das Europäische Parlament zu übermitteln, nur nachdem das Organ innerhalb von sechs Monaten nicht geantwortet hat, um sicherzustellen, dass das Organ ausreichend Zeit hat, den Fehler zu korrigieren.
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