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Welche Aussage beschreibt gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union korrekt die verfahrensrechtliche Grundlage und den Umfang der Ziele der Sozialpolitik der Union? A Die Union und die Mitgliedstaaten setzen Maßnahmen unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Gepflogenheiten auf der Grundlage von Artikel 151 um, der den früheren Artikel 136 EGV ersetzt hat. B Die Union und die Mitgliedstaaten setzen Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 136 EGV um, der weiterhin die gültige verfahrensrechtliche Grundlage für die Ziele der Sozialpolitik darstellt. C Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit und einen jährlichen bezahlten Urlaub, das unmittelbar durchsetzbar ist gemäß Artikel 151. D Die Union und die Mitgliedstaaten müssen den Gemischten Ausschuss vor Umsetzung aller Maßnahmen im Bereich der Sozialpolitik auf der Grundlage von Artikel 151 konsultieren.
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