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Welche der folgenden Aussagen beschreibt gemäß Artikel 267 AEUV zutreffend die Verpflichtung eines nationalen Gerichts, den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu ersuchen? A Der Gerichtshof kann ein nationales Gericht mit einer Frage befassen, wenn er der Auffassung ist, dass eine Entscheidung über diese Frage erforderlich ist, damit das nationale Gericht sein Urteil fällen kann. B Ein nationales Gericht muss dem Gerichtshof stets eine Frage vorlegen, wenn die Frage die Gültigkeit eines Akts der Organe betrifft, unabhängig davon, ob nach nationalem Recht ein Rechtsbehelf besteht. C Gemäß Artikel 234 AEUV muss ein Gericht letzter Instanz eine Frage vorlegen, wenn sie die Auslegung der Verträge betrifft, sofern die Frage in einer bei diesem Gericht anhängigen Sache aufgeworfen wird. D Ein nationales Gericht ist nur dann verpflichtet, eine Frage vorzulegen, wenn die Sache bei einem Gericht oder Tribunal anhängig ist, gegen dessen Entscheidungen nach nationalem Recht kein Rechtsbehelf zulässig ist.
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