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Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschreibt welche der folgenden Aussagen zutreffend das Gesetzgebungsverfahren und den Anwendungsbereich für die Annahme von Maßnahmen zur Angleichung der Vorschriften des nationalen Rechts für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts, insbesondere hinsichtlich des Ausschlusses bestimmter Politikbereiche? A Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission die Leitlinien und Bedingungen fest, die erforderlich sind, um einen ausgewogenen Fortschritt in allen betroffenen Sektoren zu gewährleisten, wodurch der Binnenmarkt als Raum ohne Binnengrenzen geschaffen wird, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. B Der Rat beschließt einstimmig auf Vorschlag der Kommission Maßnahmen zur Angleichung der Vorschriften des nationalen Rechts, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, wobei er den Umfang der Anstrengungen berücksichtigt, die bestimmte Volkswirtschaften mit unterschiedlichem Entwicklungsstand aufbringen müssen. C Gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird die Angleichung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt durch Artikel 14 geregelt, der den Rat ermächtigt, die Leitlinien und Bedingungen festzulegen, die erforderlich sind, um einen ausgewogenen Fortschritt zu gewährleisten, wodurch der derzeitige Artikel 114 ersetzt wird, der nicht mehr auf Harmonisierungsmaßnahmen anwendbar ist. D Das Europäische Parlament und der Rat können im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Maßnahmen zur Angleichung der Vorschriften des nationalen Rechts beschließen, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, sofern diese Maßnahmen keine steuerrechtlichen Bestimmungen, den freien Personenverkehr oder die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer betreffen.
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