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Laut Artikel 294 des TFEU, welche genauen Stimmenmehrheiten sind für die Vermittlungsausschuss zur Erlassung eines gemeinsamen Entwurfs im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erforderlich? A Eine qualifizierte Mehrheit der Mitglieder oder Vertreter des Rates und eine einfache Mehrheit der Vertreter der Europäischen Kommission. B Eine qualifizierte Mehrheit der Mitglieder oder Vertreter des Rates und eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die das Parlament im Namen des Ausschusses vertreten. C Eine qualifizierte Mehrheit der Mitglieder oder Vertreter des Rates und eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die das Parlament im Namen des Ausschusses vertreten, wie in Artikel 294(10) des TFEU festgelegt. D Eine einstimmige Entscheidung durch Mitglieder oder Vertreter des Rates und eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die das Parlament im Namen des Ausschusses vertreten.
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