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Nach Artikel 45 TFEU beschreibt das Folgende korrekt den verfahrensrechtlichen und substanzrechtlichen Rahmen für das Verbleiberecht eines Arbeitnehmers in einem Aufnahmemitgliedstaat nach Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse? A Die Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, Richtlinien zu erlassen, die die Bedingungen festlegen, unter denen ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Beschäftigung in einem Mitgliedstaat verbleiben kann, soweit dies auf Grundlage von Gründen des öffentlichen Interesses, der Sicherheit oder der Gesundheit gerechtfertigt ist. B Gemäß den ursprünglichen Vorschriften des EWG-Vertrags war dem Europäischen Gerichtshof die direkte Erlassung bindender Verordnungen über die Wohnverhältnisse nach Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse ohne Beteiligung der Kommission eingeräumt worden. C Das Verbleiberecht gilt automatisch ohne regulatorische Bedingungen, da Artikel 45 TFEU allen Migrantenarbeitnehmern eine unbedingtige und dauerhafte Wohnberechtigung gewährt. D Der Rat wird Richtlinien zu den Bedingungen erlassen, unter denen ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Beschäftigungsverhältnisse in einem Mitgliedstaat verbleiben kann, um eine einheitliche Anwendung auf allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
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