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Wie unterscheidet sich gemäß der Charta der Grundrechte die rechtliche Anwendung des Rechts auf Information und Anhörung vom Recht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen? A Die Europäische Kommission verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit zur Festlegung der Höchstarbeitszeit und der spezifischen Bedingungen für die Anhörung von Arbeitnehmern, wodurch nationale Gesetze und Praktiken in diesem Bereich unanwendbar werden. B Das Recht auf Information und Anhörung ist nur in den Fällen und unter den Bedingungen gewährleistet, die im Unionsrecht sowie in den nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken vorgesehen sind, während das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, einschließlich der Höchstarbeitszeit, jedem Arbeitnehmer ohne eine solche explizite bedingte Formulierung in dem Artikel gewährt wird. C Der Artikel 27 der Charta über Information und Anhörung wurde durch den Vertrag von Lissabon ersetzt, der diese Bestimmungen in Artikel 31 zusammenfasste, wodurch die Anhörung zu einer Teilmenge gerechter Arbeitsbedingungen ohne eigenen Status wurde. D Beide Rechte werden direkt durch Artikel 151 des AEUV festgelegt, der die Union verpflichtet, diese Rechte unabhängig von nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken zu gewährleisten, um eine Harmonisierung in den Mitgliedstaaten sicherzustellen.
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