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Gemäß den Verträgen wird die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments bestimmt und welche verfassungsrechtlichen Grenzen gelten für die Sitzverteilung pro Mitgliedstaat? A Sitzplätze werden vom Rat der Europäischen Union aufgrund einer einfachen Mehrheitsabstimmung verteilt, was eine gleichwertige Repräsentation für jeden Mitgliedstaat gewährleistet. B Die Sitzverteilung wird durch die Europäische Kommission auf der Grundlage eines qualifizierten Mehrheitsbeschlusses nach einem Vorschlag des Hochkommissars festgelegt. C Im Rahmen des vor-Lissabon-Modells wurde die Sitzverteilung vom Rat der Europäischen Union in einer qualifizierten Mehrheitsabstimmung ohne Zustimmung des Parlaments entschieden. D Sitzplätze werden auf der Grundlage eines vom Europäischen Rat einstimmig angenommenen Beschlusses, der auf Initiative und mit Zustimmung des Parlaments erfolgt ist, in einem degressiv proportionalen Verhältnis verteilt, wobei pro Mitgliedstaat eine Mindestzahl von sechs und eine Höchstzahl von neunundneunzig Sitzplätzen festgelegt wird.
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