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Laut Artikel 27 der Charta der Grundrechte, welche Aussage beschreibt den Auskunftsrecht und die Beratungsberechtigung innerhalb des Unternehmens korrekt? A Der Rat der Europäischen Union muss in allen Fällen den Arbeitnehmern innerhalb des Unternehmens Informationen und Beratung gewähren. B Artikel 31 der Charta garantiert jedem Arbeitnehmer das Recht auf Information und Beratung innerhalb des Unternehmens. C Gemäß dem Gemeinschaftscharter grundlegender sozialer Rechte von 1989 haben die Arbeitnehmer ein unbedingtes Beratungsrecht innerhalb des Unternehmens. D Die Arbeitnehmer oder ihre Vertreter müssen in ausreichendem Vorfeld Informationen und Beratung gewährleistet bekommen, soweit dies durch das Unionsvölkerrecht und nationales Recht und Gebrauch vorgesehen ist.
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