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Laut Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union beschreibt welche der folgenden Aussagen korrekt den Austrittsverfahren eines Mitgliedstaats aus der Union? A Der Mitgliedstaat informiert den Rat der Europäischen Union von seiner Absicht, und das Abkommen über den Austritt wird vom Europäischen Parlament mit einfacher Mehrheit geschlossen nach Erhaltung des Einverständnisses des Rates. B Das Abkommen über den Austritt wird vom Rat einstimmig geschlossen; die Verträge treten unmittelbar nach der Mitteilung außer Kraft, es sei denn, der Europäische Rat erweitert die Frist auf zwei Jahre durch qualifizierte Mehrheit. C Der Mitgliedstaat informiert den Europäischen Rat von seiner Absicht; das Abkommen über den Austritt wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit geschlossen nach Erhaltung des Einverständnisses des Europäischen Parlaments, und die Verträge treten zwei Jahre nach der Mitteilung außer Kraft, es sei denn, der Europäische Rat erweitert diese Frist einstimmig in Absprache mit dem betreffenden Mitgliedstaat. D Vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags konnten Mitgliedstaaten durch Mitteilung an den Rat der Europäischen Union aus der Union ausscheiden, und das Abkommen über den Austritt war unter Berücksichtigung der jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen aller Mitgliedstaaten zu ratifizieren ohne feste Frist von zwei Jahren.
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