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Gemäß Artikel 47 der Charta der Grundrechte beschreibt das nachstehende die Reichweite und Bedingungen für das Recht auf wirksame Beschwerde und faires Verfahren korrekt? A Das Recht gilt für alle, deren durch Gemeinschaftsrecht garantierte Rechte und Freiheiten verletzt werden, und es berechtigt sie zu einem fairen und öffentlichen Gerichtshof innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal, das bereits durch Gesetz eingerichtet wurde. B Das Recht wird hauptsächlich durch die Europäische Kommission durchgesetzt, die den Mitgliedstaaten bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen hilft und nationale Richter direkt einstellt, um die Gerichtsständigkeit zu gewährleisten. C Die Verfahrensgarantien für wirksame gerichtliche Schutz sind hauptsächlich in Artikel 67 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kodifiziert, der eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl und Einwanderung festlegt. D Im Rahmen des Prä-Lissabon-Regimes war diese Garantie ausschließlich auf strafrechtliche Verfahren beschränkt und erstreckte sich nicht auf Zivilstreitigkeiten oder Verwaltungsdispute, die Gemeinschaftsrecht betreffen.
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