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Laut Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union beschreibt welche der folgenden Aussagen korrekt die Zusammensetzung und Wahlregeln für das Europäische Parlament? A Das Parlament besteht aus Vertretern, deren Anzahl nicht mehr als siebenhundertfünfzig betrifft, einschließlich des Präsidenten, wobei Sitze nach abnehmend proportionaler Verteilung und einer Mindestanzahl von sechs Mitgliedern pro Mitgliedstaat vergeben werden. B Der Europäische Rat wird seine Zusammensetzung auf Initiative der Kommission durch einfaches Mehrstimmabstimmung festlegen, um strenge proportionale Repräsentation zu gewährleisten. C Der Rat der Europäischen Union wird durch Einmütigkeit eine Entscheidung zur Festlegung seiner Zusammensetzung treffen, die abnehmend proportionaler Verteilung entspricht. D Gemäß dem Wahlgesetz von 1976 wurden Mitglieder für eine vierjährige Amtszeit indirekt allgemein ausgewählt, um nationale Gleichgewichte zu gewährleisten.
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