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Nach Artikel 114 TFEU, welches Gesetzgebungsverfahren und welche spezifischen Ausnahmen gelten für die Annahme von Maßnahmen zur Angleichung der nationalen Vorschriften zum Verwirklichen des Binnenmarkts? A Sondergesetzgebungsverfahren, das eine Einmütigkeit im Rat und eine Beratung mit dem Ausschuss der Regionen erfordert, ausschließlich die Maßnahmen zur Umweltbewahrung ausnimmt. B Beratendes Verfahren, das eine vorherige Zustimmung des Europäischen Gerichtshofs und eine einmütige Stimme im Rat erfordert, ausschließlich steuerliche Vorschriften ausnimmt. C Gewöhnliches Gesetzgebungsverfahren, bei dem gemeinsam mit dem Rat ohne Beratung eines Ausschusses gehandelt wird, ausschließlich die freie Bewegung von Personen und Kapital sowie die Rechte/Interessen Beschäftigter ausnimmt. D Gewöhnliches Gesetzgebungsverfahren nach Beratung des Wirtschafts- und Sozialausschusses, ausschließliche Ausnahmen sind steuerliche Vorschriften, freie Bewegung von Personen sowie Rechte/Interessen Beschäftigter.
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