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Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das Petitionsrecht eines Bürgerinnen oder Bürgers der Europäischen Union korrekt beschrieben? A Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union kann eine Petition an das Europäische Parlament auf Angelegenheiten einreichen, die innerhalb des Handlungsspektrums der EU liegen und sie direkt betreffen, gemäß Artikel 227 TFEU. B Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union kann eine formelle Petition an den Rat der Europäischen Union einreichen, der sich verpflichtet sieht, innerhalb von 60 Tagen eine rechtlich bindende Stellungnahme abzugeben. C Das Petitionsrecht ist ausschließlich durch Artikel 24 TFEU geregelt, der das Europäische Parlament die alleinige Befugnis gibt, Petitionen zu ablehnen, die nicht mit dem nationalen Souveränität übereinstimmen. D Vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon konnten Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union nur durch ihre nationalen Parlamente an das Europäische Parlament Petitionen einreichen und waren von direkten Einsendungen ausgeschlossen.
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