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Laut Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union beschreibt welche der folgenden Aussagen korrekt den Austrittsverfahren eines Mitgliedstaats aus der Union? A Der Mitgliedstaat informiert den Rat der Europäischen Union von seiner Absicht, und der Rücktrittsvertrag wird vom Kommissionspräsidenten im Namen der Union abgeschlossen ohne die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu erlangen. B Der Mitgliedstaat informiert den Europäischen Rat von seiner Absicht, und der Rücktrittsvertrag wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit nach Erhaltung der Zustimmung des Europäischen Parlaments abgeschlossen; die Verträge treten zwei Jahre nach der Mitteilung außer Kraft, es sei denn, sie werden einstimmig von dem Europäischen Rat verlängert. C Der Rücktrittsvertrag wird vom Rat mit einstimmiger Mehrheit abgeschlossen und die Verträge treten sofort nach der Mitteilung außer Kraft, es sei denn das Europäische Parlament stimmt durch qualifizierte Mehrheit eine Verlängerung des Zeitraums zu. D Artikel 50 spiegelt den vormalsigen Vertragrahmen wider, in dem ein Austritt die uneingeschränkte Zustimmung aller Mitgliedstaaten im Rat erfordert und die Verträge nur nach der nationalen Verabschiedung einer Vertragsänderung außer Kraft traten.
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