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Gemäß dem TFEU sind welche Institutionen explizit verpflichtet, sich gegenseitig zu konsultieren und durch gemeinsame Vereinbarung bindende interinstitutionelle Abkommen abschließen zu können? A Das Europäische Parlament, der Rat und das Gerichtshof werden sich gegenseitig konsultieren und unter gemeinsamer Vereinbarung bindende interinstitutionelle Abkommen abschließen können. B Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden sich gegenseitig konsultieren und unter gemeinsamer Vereinbarung bindende interinstitutionelle Abkommen abschließen können. C Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden sich gegenseitig konsultieren und nach einer qualifizierten Mehrheitsbeschluss im Rat bindende interinstitutionelle Abkommen abschließen können. D Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden sich gegenseitig konsultieren und unter Artikel 217 TFEU bindende interinstitutionelle Abkommen abschließen können.
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