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Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union beschreibt das Folgende korrekt das Beschlussfassungsverfahren und die institutionelle Rolle des Europäischen Rates? A Entscheidungen werden grundsätzlich durch qualifizierte Mehrheitsbeschlüsse getroffen, es übt keine Gesetzgebefunktionen aus und sein Präsident wird für eine Amtszeit von zwei Jahren und sechs Monaten gewählt. B Entscheidungen werden grundsätzlich durch qualifizierte Mehrheitsbeschlüsse getroffen, es übt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Gesetzgebefunktionen aus und sein Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. C Entscheidungen werden grundsätzlich durch Konsens getroffen, es übt keine Gesetzgebefunktionen aus und sein Präsident wird für eine Amtszeit von zwei Jahren und sechs Monaten gewählt. D Entscheidungen werden grundsätzlich durch Konsens getroffen, seine Arbeit wird vom Ausschuss der Beisitzer vorbereitet und es übt keine Gesetzgebefunktionen aus.
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